Die Aufgaben, Inhalte, Ebenen und Zuständigkeiten der Landschaftsplanung sind in den §§ 8 bis 12 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie im § 11 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) festgelegt.
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen flächendeckend in Texten und Karten zu erarbeiten, darzustellen und zu begründen.
Die Landschaftsplanung erfolgt auf drei Ebenen:
|
Ebene |
Geltungsbereich |
Maßstab |
Zuständigkeit |
|---|---|---|---|
|
Gutachtliches Landschaftsprogramm |
Land Mecklenburg-Vorpommern |
1:250.000 |
oberste Naturschutzbehörde |
|
Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan (GLRP) |
Planungsregion |
1:100.000 |
obere Naturschutzbehörde |
|
Kommunaler Landschaftsplan (KLP) |
Gemeindegebiet |
1:10.000 |
Gemeinde |
Einen Überblick über den aktuellen Stand der Erarbeitung von Landschaftsplanungen aller Ebenen gibt das "Landschaftsplanverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern".
Das Gutachtliche Landschaftsprogramm (GLP) stellt die übergeordneten, landesweiten Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes dar und wurde zuletzt im Jahr 2003 durch das damalige Umweltministerium fortgeschrieben. Das GLP wurde in einer digitalen Fassung auf CD-ROM veröffentlicht und kann beim LUNG bestellt werden.
Die Fortschreibung der GLRP erfolgte in den Jahren 2004 bis 2011. Nähere Informationen können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden.
Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde von Oktober 2004 bis Oktober 2006 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 fertiggestellt.
Der GLRP Westmecklenburg wurde von Oktober 2006 bis April 2008 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im September 2008 fertiggestellt.
Der GLRP Vorpommern wurde von September 2007 bis April 2009 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im Oktober 2009 fertiggestellt.
Der GLRP Mecklenburgische Seenplatte wurde von November 2008 bis September 2010 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im Juni 2011 fertiggestellt.
Die Kommunalen Landschaftspläne (KLP) werden durch die Gemeinden aufgestellt.