Durch das jahrhundertlange Eingreifen des Menschen ist das Gleichgewicht der Natur erheblich gestört, täglich sterben über hundert Arten aus. Aber die biologische Vielfalt, - die Biodiversität -, die Vielfalt und Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, ist die Grundlage unseres Lebens, ohne sie gäbe es keine fruchtbaren Böden, keinen Sauerstoff und auch kein Trinkwasser auf unserem Planeten.
Biodiversität umfasst die Vielfalt und Vielzahl der Arten (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) sowie auch die unterschiedlichsten Ökosysteme, in denen sie leben (z.B. Seen, Wald, Hochmoor). Außerdem umfasst der Begriff die genetische Vielfalt innerhalb jeder Art, also auch Rassen oder gezüchtete Sorten. In den Industrieländern führt die Belastung durch die dichte Besiedlung zu einer Verringerung der biologischen Vielfalt, die ökologische, soziale und ökonomische Wertverluste nach sich zieht.
Der Reichtum der biologischen Vielfalt und die von ihr erbrachten Leistungen, wie Sauerstoffbildung und Bodenfruchtbarkeit, die Bereitstellung von Trinkwasser oder die Lieferung von Arzneien, Rohstoffen, Nahrungsmitteln, sind elementare Grundvoraussetzungen für das Leben und überlebensnotwendig für die Menschheit. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Bewahrung der Vielfalt des Lebens auch für künftige Generationen zählen somit zu den größten Aufgaben dieses Jahrhunderts.
Der Wille, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu bremsen, war Ausgangspunkt für das Übereinkommen über die biologischen Vielfalt, das 1992 auf dem Weltumweltgipfel der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro verabschiedet und von über 170 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist kein reines Naturschutzabkommen; es geht um den Schutz der biologischen Vielfalt ebenso wie um ihre nachhaltige Nutzung und die gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.
Die Studie Die Ökonomie von Ökosystemen und der Biodiversität (The Economics of Ecosystems and Biodiversity, TEEB) wurde im Rahmen der Neunten Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die biologische Vielfalt, die im Mai 2008 in Bonn stattgefunden hat, vorgestellt. Die Studie umfasst die ersten Ergebnisse einer Überprüfung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, die 2007 von den G8 in Potsdam auf den Weg gebracht wurde.
Die Bundesregierung hat am 7. November 2007 die unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Damit liegt in Deutschland erstmals eine umfassende und anspruchsvolle Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt vor, die rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen enthält.
Die Bewahrung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, sowohl durch die Artenvielfalt als auch durch die innerartliche Vielfältigkeit, ist die übergeordnete Zielstellung der Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung (GLRP) in Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht eine weitreichende Kongruenz zwischen den Zielen der nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und denen der Landschaftsrahmenplanung. Die Landschaftsrahmenplanung ist das Instrument zur Regionalisierung der nationalen Biodiversitätsstrategie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen finden Sie z. B. im Kapitel I.3 des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans Westmecklenburg.