Das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern wird in Verbreitungsatlanten dargestellt. Verbreitungsatlanten wurden u. a. für Vögel, Fische und Rundmäuler, Land- und Süßwassermollusken sowie Heuschrecken erstellt. Verbreitungskarten für Pflanzen und Pilze sind im Internet verfügbar.
Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus von Arten für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung.
Hier werden die in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden besonders und streng geschützten Arten sowie die Rechtsquelle ihres Schutzes aufgeführt.
Das LUNG ist als obere Naturschutzbehörde gemäß § 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66) u.a. zuständig für den Vollzug der artenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 44, 45 sowie 67 Bundesnaturschutzgesetz. Hier erhalten Sie Informationen und Arbeitshilfen zur Bearbeitung von Fragen des gesetzlichen Artenschutzes bei Eingriffen und in der Bauleitplanung.
Alle 79 in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgeführt sind, werden jeweils mit einem Steckbrief vorgestellt.
Das zweibändige Werk "Die Pflanzengesellschaften Mecklenburg-Vorpommerns und ihre Gefährdung" erschien in den Jahren 2001 (Tabellenband) und 2004 (Textband). Es umfasst eine vollständige vegetationskundliche Bearbeitung sowie eine Rote Liste der Pflanzengesellschaften.
Das Florenschutzkonzept M-V liefert Grundlagen und setzt Prioritäten im Schutz der Flora des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Raumbedeutsamkeit/Verantwortlichkeit, Gefährdung sowie Schutzverpflichtungen sind die wesentlichen Argumente für einen gezielten Florenschutz.