Schutzgebiete im Land Mecklenburg-Vorpommern
Die nationalen Schutzgebietskategorien (u. a. Nationalparke, Natur- und Landschafts-schutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke) und die europäischen Schutzgebietskategorien ("Natura 2000"-Gebiete) werden erläutert. Es können aktuelle Karten, Listen und Statistiken heruntergeladen werden.
Landschaftsplanung in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen flächendeckend in Texten und Karten zu erarbeiten, darzustellen und zu begründen. Sie erfolgt auf drei Ebenen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne).
Biodiversität
Die biologische Vielfalt (Biodiversität) umfasst die Vielfalt und Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen und ist die Grundlage unseres Lebens.
Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope
Eine Reihe von Biotopen und Geotopen, die selten oder typisch für die Landschaften Mecklenburg-Vorpommerns sind, stehen unter besonderem Schutz, um sie vor Zerstörung oder Beeinträchtigung zu bewahren (§ 20 LNatG M-V ).
In der Schriftenreihe des LUNG, Heft 2/2003, erschienen Fachbeiträge, gehalten auf einem wissenschaftlichen Kolloquium am 25.02.2002 in Güstrow, zum Thema "Stoffausträge aus wiedervernässten Niedermooren".
Schutz der Flora
(Farn- und Blütenpflanzen, Moose, Flechten, Pilze, Algen)
Der Schutz der Flora baut im Land Mecklenburg-Vorpommern auf solide wissenschaftliche Grundlagen auf. Neben der kontinuierlichen Erfassung der Bestände der Arten und ihrer Zustandsbewertung ist vor allem eine Prioritätensetzung erforderlich, um entsprechende Maßnahmen zu lenken.
Landschaftsinformationssystem Mecklenburg-Vorpommern
Das geodatenbasierte Informationssystem zu Natur und Landschaft beinhaltet kartographisch aufbereitete, digitale raumbezogene Daten zu Arten, Biotopen, Schutzgebieten und zur Landschaftsplanung in M-V.
Ausgewählte Daten sind online im Kartenportal Umwelt M-V verfügbar, für weitere Daten kann die Herausgabe beantragt werden.