Im Bericht werden grundlegende Aspekte zum Thema "Feinstaub (PM10)" angesprochen. Ferner wird auf die rechtlichen Regelungen zur Begrenzung der PM10-Immission sowie auf die relevanten Messverfahren zur Bestimmung der PM10-Konzentration eingegangen. Der Bericht gibt einen Überblick über die zeitliche Entwicklung der PM10-Immission in M-V seit Beginn der PM10-Messungen im Jahr 1998. Darüber hinaus werden die Ursachen erhöhter PM10-Immissionen des Jahres 2003 unter besonderer Berücksichtigung des Ferntransportes untersucht.
Die Luftqualität im Rostocker Stadtgebiet wird seit 1992 durch den Betrieb einer Messstation am Holbeinplatz kontinuierlich überwacht. Zur Lokalisierung sogenannter „hot spots“ kamen in Rostock in den Jahren 2004 und 2005 neben den kontinuierlichen Messungen orientierende Messverfahren zur Ermittlung der Stickstoffdioxid und Feinstaub-Immissionen an sieben Standorten unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung und der Bebauungsstruktur zum Einsatz.
Der Bericht stellt die Ergebnisse der Modellierung der Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Immissionen im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns dar. Dabei wurden die Beiträge verschiedener landeseigener Quellen unter Anwendung vorliegender Emissionsdaten schadstoffspezifisch ermittelt.
Als Grundlage für die Erstellung des Luftreinhalteplans wurde ein Immissionskataster für das Stadtgebiet der Hansestadt Rostock bezogen auf das Jahr 2006 modelliert.
Aufbauend auf die Analyse des Istzustandes (2006) wird der Prognosefall für das Jahr 2010 unter Berücksichtigung der sich verändernden Verkehrssituation, der Bebauungsstruktur und der Modernisierung der Kraftfahrzeugflotte betrachtet.
Im Bericht wird der Frage nachgegangen, welchen Einfluss der Schiffsverkehr auf die Immissionssituation in Rostock und Warnemünde insbesondere im Hinblick auf SO2, aber auch auf PM10 und NOX hat. Die Bebauung im Untersuchungsgebiet wurde einbezogen, um die Einflüsse der Gebäude und der Schiffe auf das Strömungsfeld und damit auf die Ausbreitungsbedingungen bei der Ausbreitungsrechnung explizit zu berücksichtigen.