Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, die Luft als natürliche Lebensgrundlage zu schützen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern. Sie befasst sich sowohl mit gebietsbezogenen Strategien insbesondere dann, wenn eine Vielzahl von Quellen maßgeblich zur Immissionsbelastung bzw. zur Gesamtbelastung beiträgt, als auch mit konkreten Maßnahmen zur Emissionsreduktion eindeutig identifizierbarer Emittenten.
Die Gesetzgebung (BImSchG) nennt in Bezug auf die Luftreinhalteplanung mit dem "Luftreinhalteplan" und dem "Aktionsplan" zwei Instrumentarien, die darauf ausgerichtet sind, die Luftverunreinigung zu vermindern (s. rechtl. Grundlagen).
Bundesweit wurde bereits eine große Anzahl von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen erarbeitet. Eine Liste dieser Pläne ist auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlicht.
Auf den folgenden Internetseiten werden ständig aktualisierte Informationen dargestellt.