| Lärmminderungsplanung in M-V In Mecklenburg-Vorpommern fühlen sich - wie überall in Deutschland - viele Menschen durch Lärm belästigt. Doch gegen Lärm können und müssen die Städte und Gemeinden etwas tun. Mit § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde den Gemeinden ein Instrument zur systematischen Erfassung, Bewertung und Bekämpfung des Lärms in die Hand gegeben. Die Präsentation zur Lärmminderungsplanung wendet sich an alle, die entweder in der Politik oder in der Verwaltung mit dieser Aufgabe betraut sind. Sie dient aber auch der interessierten Öffentlichkeit, die für das Thema "Lärm" immer sensibler wird (Mirror im Internet-Auftritt des LUNG). |
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