Strategische Lärmminderungsplanung
Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Am 27. September 2011 führte das LUNG eine Informationsveranstaltung zur Problematik "Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie" durch. Diese Veranstaltung bildete den fachlichen Auftakt der Zusammenarbeit von Kommunen und LUNG. Ziel war es, die Kommunen mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut zu machen, sie für die Umgebungslärmrichtlinie zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, durch aktive Mitarbeit den Prozess zu begleiten.
Download der Seminarunterlagen
(pdf-Format, 7,37 MB)
Aktuelle Dokumente und Verordnungen zum Lärmschutz als Download-Dateien.
Aktuelle Dokumente und Verordnungen zu physikalischen Faktoren (Erschütterungen, Licht und Elektro-Magnetische-Felder) als Download-Dateien.
Ausweisung von Lärmschutzbereichen
Nach dem novellierten Fluglärmgesetz vom Oktober 2007 müssen für militärische und zivile Flugplätze bestimmter Größenordnung Lärmschutzbereiche eingerichtet werden. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung.
Siedlungsbeschränkungsbereiche an Flugplätzen in Mecklenburg-Vorpommern
Die "Landeplatz- Fluglärmleitlinie" dient der Ermittlung der Fluglärmbelastungen im Zusammenhang mit raumordnerischen und städtebaulichen Planungen und Vorhaben an Flugplätzen.