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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

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Lärm, physikalische Faktoren (Licht, Elektro-Magnetische-Felder und Erschütterungen)

GEBIETSBEZOGENER LÄRMSCHUTZ

Strategische Lärmminderungsplanung

Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Tag gegen Lärm 2010

Präventionsveranstaltung zum Schutz von Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen

Anlässlich des weltweit begangenen "Tages gegen Lärm" führt das LUNG in diesem Jahr am Mittwoch, dem 28. April 2010 zwischen 10 und 12 Uhr auf dem Gelände des LUNG (Goldberger Straße 12, 18273 Güstrow) eine Präventionsveranstaltung für interessierte Schulklassen aus dem Bereich Güstrow durch. In Form eines Vortrages sowie praktischer Vorführungen von Lärmmesstechnik werden die Jugendlichen mit möglichen Gesundheitsgefahren durch Lärm vertraut gemacht. Es sollen Denkanstöße zu einem bewussten Umgang gegeben werden.

Aus organisatorischen Gründen wird um eine Voranmeldung bis zum 26. April 2010 unter der Service-Telefonnummer 03843/777-514 gebeten. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 Personen beschränkt. 

ANLAGENBEZOGENER LÄRMSCHUTZ

Aktuelle Dokumente und Verordnungen zum Lärmschutz

Aktuelle Dokumente und Verordnungen zum Lärmschutz als Download-Dateien.

PHYSIKALISCHE FAKTOREN

Aktuelle Dokumente und Verordnungen zu physikalischen Faktoren (Licht, Elektro-Magnetische-Felder und Erschütterungen) als Download-Dateien.

Fluglärmgesetz

Ausweisung von Fluglärmschutzzonen

Nach dem novellierten Fluglärmgesetz vom Oktober 2007 müssen für militärische und zivile Flugplätze bestimmter Größenordnung Lärmschutzbereiche eingerichtet werden. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs erfolgt durch Rechtsverordnung der Landesregierung.

LAI-Landeplatz-Fluglärmleitlinie

Siedlungsbeschränkungsbereiche an Flugplätzen in Mecklenburg-Vorpommern

Die "Landeplatz- Fluglärmleitlinie" dient der Ermittlung der Fluglärmbelastungen im Zusammenhang mit raumordnerischen und städtebaulichen Planungen und Vorhaben an Flugplätzen, die nicht dem Fluglärmgesetz unterliegen.

Zusatzinformationen


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut