Am 01.04.2010 wird für die meisten der an der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten das elektronische Nachweisverfahren zur Pflicht. Das betrifft Erzeuger (>20 t je Abfallart und Jahr), Beförderer und Einsammler gefährlicher Abfälle sowie alle Entsorger. Ab diesem Stichtag gehören papiergeführte Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine bis auf begrenzte Ausnahmen der Vergangenheit an.
Mindestvoraussetzung für die Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens ist ein PC mit Internetanschluss, ein Kartenlesegerät und mindestens eine personengebundene Signaturkarte. Außerdem muss ein Registrierungsantrag über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) gestellt werden. Dies hat elektronisch über das Internet unter der Adresse der ZKS-Abfall www.zks-abfall.de zu geschehen. Hier steht auch ein Service-Helpdesk telefonisch (01805 042010) und per Email (support@zks-abfall.de) zur Verfügung, das bei Fragen z.B. zur Durchführung der Registrierung weiterhilft.
Die nachfolgenden Informationsschriften des Bundesumweltministeriums, der Bund-/Länder- Arbeitsgruppen und des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern geben weiterführende Informationen und sollen den Einstieg in das elektronische Nachweisverfahren erleichtern. Die Informationen des Wirtschaftsministeriums befassen sich dabei vorrangig mit den landesspezifischen Fragen und Festlegungen.
Informationsschriften der Bund-/Länder-Arbeitsgruppen
Auf der Seite www.zks-abfall.de unter Service/ Publikationen finden Sie aktuelle Informationsschriften der Bund-/ Länder- Arbeitsgruppen wie
Diese können Sie hier aufrufen.
Weitere Informationen:
Informationen des Bundesumweltministeriums
Auf der Seite des Bundesumweltministeriums (Abfallwirtschaft/ Downloads) sind ebenfalls Hinweise zum elektronischen Nachweisverfahren eingestellt.
Wir verweisen besonders auf den Flyer zum elektronischen Nachweisverfahren und den Leitfaden zur Einführung des eANV für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) hin.
Diese können Sie hier aufrufen.
Informationen des Wirtschaftsministeriums und des LUNG MV