Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in Mecklenburg-Vorpommern privatwirtschaftlich organisiert. Landesspezifische Regelungen wie Andienungspflicht, Anschluss- und Benutzungszwang bestehen nicht. Zulassungen von Abfallentsorgungsanlagen erfolgen je nach Anlagenart nach Immissionsschutzrecht durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie nach Baurecht durch die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zur Entsorgung von Sonderabfällen stehen in Mecklenburg-Vorpommern 16 chemisch-physikalisch-biologische Behandlungsanlagen (CPB-Anlagen) einschließlich Bodenbehandlungsanlagen und zur oberirdischen Ablagerung die Deponie Ihlenberg zur Verfügung. Die Behandlung und Entsorgung gefährliche Abfälle enthaltender Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Aufbereitungsanlagen und Kühlgerätebehandlungsanlagen.
Die Kapazitäten der Anlagen übersteigen abgesehen von spezifischen Einzelfällen das Abfallaufkommen in Mecklenburg-Vorpommern. Für die Entsorgung von Sonderabfällen, die der Verbrennung bzw. einer Untertagedeponierung zuzuführen sind, existieren bedingt durch das geringe Mengenaufkommen keine eigenen Entsorgungsanlagen. Lediglich Holzabfälle mit schädlichen Verunreinigungen können in einigen dafür zugelassenen Heizkraftwerken energetisch verwertet werden. Für die Sonderabfallverbrennung werden freie Kapazitäten in den benachbarten Bundesländern genutzt.
Die Entsorgung in Untertagedeponien erfolgt vorwiegend in den Nachbarländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.
Zur kurzzeitigen Lagerung und Zusammenstellung größerer Transporteinheiten sowie zur vorbereitenden Behandlung sind ca. 60 Zwischenläger vorhanden.
Informationen zu betriebenen Abfallentsorgungsanlagen werden in den Daten zur Abfallwirtschaft, weitergehende spezifische Informationen werden im Entsorgerhandbuch veröffentlicht.