|
Aufgaben
|
- Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie im terrestrischen und marinen Bereich (Monitoring und Analyse der Erhaltungszustände der Schutzobjekte, Erarbeitung zusammenfassender Berichte gemäß Art. 11 und 17 der FFH-Richtlinie und gemäß Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie)
- Erarbeitung fachlicher Grundlagen und methodischer Standards für FFH-Verträglichkeitsprüfungen
- Fachgrundlagen und Vollzug des Artenschutzrechts - §§ 36-38 LNatG M-V und §§ 42, 43, 62 BNatSchG (Horstschutz, Kennzeichnung wildlebender Tiere, Ausnahmen und Befreiungen bei Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten - insbesondere streng geschützter Arten - unter Berücksichtigung der Artikel 12, 13 und 16 der FFH-Richtlinie)
- Fachgrundlagen des Arten- und Biotopschutzes (Fortschreibung des Verzeichnisses der gesetzlich geschützten Biotope, Biotopschutzkonzepte, Koordination des Artenmonitorings, Erarbeitung und Koordination von Artenhilfsprogrammen und Erstellung und Fortschreibung "Roter Listen")
- Wahrnehmung der Aufgaben einer Staatlichen Vogelschutzwarte in Mecklenburg-Vorpommern
|