Im Land Mecklenburg-Vorpommern gilt die Bekanntmachung der Sachverständigen Stellen nach § 10 Abs. 1 Satz 3 TEHG durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, veröffentlicht auf deren Internetseite (http://www.dehst.de) auch als Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 TEHG.