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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

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Messstellen nach § 26 BImSchG

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet das Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Zweitbekanntgabe von Messstellen nach §§ 26 und 28 BImSchG und wird sich statt dessen den Prüfungsergebnissen des Bundeslandes (Hauptsitzland) anschließen, in dem die Erstbekanntgabe erfolgte. Sofern die Bekanntgabe als Messstelle aus einem anderen Bundesland vorliegt, hat diese auch in Mecklenburg-Vorpommern das Recht, hier im gleichen Umfang wie im Hauptsitzland tätig zu werden.

Auf der website der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (http://www.lai-immissionsschutz.de) finden sich unter "Veröffentlichungen - Downloads" die jeweils aktuellsten Fassungen der "Richtlinie für die Bekanntgabe von sachverständigen Stellen im Bereich des Immissionsschutzes", die "Durchführungsbestimmungen für Ringversuche von § 26-Messstellen" sowie die Erläuterungen zum "Fachkundenachweis für Ermittlungen im Bereich des Immissionsschutzes ("Modul Immissionsschutz")".

Bekanntgabe von Messstellen nach § 26 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), Stellen nach §§ 26, 28 der 13. BImSchV,Nr. 3.2 der TA Luft, § 12 der 2. BImSchV,§ 10 der 17. BImSchV, § 7 der 27. BImSchV

Für die Recherche nach bekannt gegebenen Stellen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Luftverunreinigungen, Geräuschen und Erschütterungen sowie Prüfung technischer Geräte und Einrichtungen steht folgende Website zur Verfügung:

 

Logo RESYMESA     http://www.luis-bb.de/resymesa  


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