30.01.2012, Nr. 03/12
Aktuelles Emissionskataster für Industrie- und Tierhaltungsanlagen veröffentlicht
Auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden die Emissionen aus Industrie- und Tierhaltungsanlagen erhoben und in einem Kataster veröffentlicht. Die Betreiber dieser Anlagen sind nach der Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV verpflichtet, die Emissionen ihrer Betriebe im Vierjahresrhythmus anzugeben. Darüber hinaus werden die Emissionsdaten ausgewählter Anlagen jährlich erfasst und im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Realease and Transfer Register - PRTR) veröffentlicht.