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Über die BZ Hiddensee

1. Historie

4. Ehrenamtliche Mitarbeiter

2. Aufgaben

5. Ausgabe von Vogelringen

3. Personal

 

1. Historie

Die Bezeichnung "Beringungszentrale Hiddensee" leitet sich von der kleinen Ostseeinsel Hiddensee ab, auf der bereits im Jahre 1936 die Vogelwarte Hiddensee als ornithologisches Forschungsinstitut der Universität Greifswald gegründet worden war. Ab 1964 fungierte diese einzige rein ornithologisch ausgerichtete Forschungseinrichtung der DDR auch als nationale Beringungszentrale, die eigene Vogelringe ausgab. Der Hiddensee-Ring ist durch verschiedenste Projekte, auch auf der antarktischen Halbinsel, in der Mongolei und auf hoher See in aller Welt bekannt. Nach 1990 hatte die BZ Hiddensee im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Hochschullandschaft in Ostdeutschland zeitweilig um ihren Bestand zu kämpfen. Wegen des besonderen Interesses, das die Bundesländer an einer kontinuierlichen Naturschutzforschung haben, schlossen ihre Umweltminister 1994 ein Verwaltungsabkommen zur gemeinsamen Finanzierung der BZ Hiddensee ab. Seither arbeitet sie im Auftrag dieser fünf Bundesländer als eigenständige Einrichtung, also nicht mehr der Universität Greifswald angehörend, am Landesamt für Umwelt und Natur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Abt. Naturschutz.

Literatur: KÖPPEN, U. (1997): Drei Jahrzehnte Beringungszentrale Hiddensee (1964-1994) - ein Rückblick. Vogelwarte 39: 34-47.

2. Aufgaben der BZ

Die Beringungszentrale (BZ) Hiddensee ist eine der drei Zentralen für die wissenschaftliche Vogelberingung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist verantwortlich für die Organisation bzw. Koordination der Vogelberingung im östlichen Teil Deutschlands, also in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Die Zentrale ist im Auftrag dieser Länder tätig und wird von ihnen gemeinsam finanziert. Deutsche Partnerinstitute sind das Institut für Vogelforschung -Vogelwarte Helgoland- in Wilhelmshaven und die Vogelwarte Radolfzell am Max-Planck-Institut für Verhaltensphysiologie.

- Ausbildung und Betreuung ehrenamtlicher Mitarbeiter

Die Erstzulassung als Beringer setzt eine erfolgreiche Teilnahme an einem Beringungskurs voraus, der von der BZ jährlich auf der Insel Greifswalder Oie durchgeführt wird. Diese fünftägigen Kurse dienen nicht so sehr der Vermittlung von Grundwissen und -fertigkeiten, sondern der gezielten Ergänzung, Festigung und Überprüfung. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zeugnis bescheinigt. In den ostdeutschen Bundesländern ist dieses Zeugnis Voraussetzung für die Erteilung einer Beringungserlaubnis durch die jeweiligen Naturschutzbehörden ist. Zu den Beringerkursen werden bevorzugt Personen eingeladen, die bereits Erfahrungen als Beringungshelfer besitzen und mit der Beringungsmethode eigene Forschungsvorhaben umsetzen oder an jenen anderer mitarbeiten wollen.

3. Personal

Beschäftigt sind an der BZ, seit 15.2.2010, drei unbefristet angestellte Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft (50%). Sie erfüllen eine breite Palette von Aufgaben, die von der Erarbeitung langfristiger Untersuchungsprogramme über die Beschaffung der Vogelringe und die Organisation von Beringerkonferenzen bis zu wissenschaftlichen Forschungsarbeiten reicht.

4. Ehrenamtliche Mitarbeiter

Im Arbeitsgebiet der BZ Hiddensee sind etwa 300 ehrenamtliche Vogelberinger mit Genehmigung der Naturschutzbehörden an unterschiedlichen wissenschaftlichen Programmen beteiligt. Sie fangen und beringen in ihrer Freizeit alljährlich etwa 100.000 Vögel von über 200 Arten. Die Beringungsinformationen wie auch jene, die bei etwa 15.000 Wiederfunden der Ringvögel pro Jahr anfallen, werden mittels eines hochmodernen Computersystems geprüft, archiviert und ausgewertet. Das Datenarchiv der BZ umfaßt derzeit etwa 3,5 Mio. Beringungs- und 200.000 Wiederfunddatensätze.

5. Ausgabe von Vogelringen

Alle Ringe tragen die Inschrift: "Hiddensee Germania" oder "Vogelwarte Hiddensee Germania" sowie eine Schriftkombination aus zwei Buchstaben und bis zu sechs Zahlen. Der erste Buchstabe der Ringprägung entspricht, mit Ausnahme der Weißstorch-Spezialringe, der Serienbezeichnung.
Die Verwendung von Vogelringen anderer Beringungszentralen sowie der bis 1991 ausgegebenen alten Hiddensee-Ringe ist in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen nicht erlaubt!

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