europäische Rechtsvorschriften:
Das Netz "Natura 2000" besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie, vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG; ersetzt durch kodifizierte Fassung vom 30. November 2009, 2009/147/EG):
Die EU-Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Listen von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) nach der FFH-Richtlinie. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils für sog. biogeografische Regionen. Mecklenburg-Vorpommern ist der kontinentalen biogeografischen Region zugeordnet. Eine Liste für die kontinentale biogeografische Region wurde erstmals im Dezember 2004 veröffentlicht. Diese Liste enthält die Gebiete, die das Land Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1998 und 1999 an die EU-Kommission gemeldet hat.
Im Januar 2008 erfolgte die Veröffentlichung einer ersten aktualisierten Liste von GGB für die kontinentale biogeografische Region. Damit wurden alle FFH-Gebietsvorschläge des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der Nachmeldung der fünf marinen Gebiete aus dem Jahr 2008 durch die EU-Kommission als GGB bestätigt.
Im Februar 2009 erfolgte die Veröffentlichung einer zweiten aktualisierten Liste von GGB für die kontinentale biogeografische Region. Diese brachte für Mecklenburg-Vorpommern jedoch keine Veränderung.
Im Februar 2010 erfolgte die Veröffentlichung einer dritten aktualisierten Liste von GGB für die kontinentale biogeografische Region. Damit wurden alle FFH-Gebietsvorschläge des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch die EU-Kommission als GGB bestätigt.
Im Februar 2011 erfolgte die Veröffentlichung einer vierten aktualisierten Liste von GGB für die kontinentale biogeografische Region. Diese brachte für Mecklenburg-Vorpommern jedoch keine Veränderung.
Im Jahr 1997 hat die EU-Kommission erstmals festgelegt, in welcher Form Informationen zu den im Rahmen von Natura 2000 vorgeschlagenen Gebieten zu übermitteln sind. Sie hat darin insbesondere das Format der sog. Standarddatenbögen (SDB) festgelegt:
Im Jahr 2011 hat die EU-Kommission eine Überarbeitung des Datenbogens für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten veröffentlicht. Die Standarddatenbögen (SDB) sind zukünftig in einem neuen Format zu erstellen.
nationale Rechtsvorschriften:
Die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinien erfolgt über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Naturschutzausführungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V).
Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 wurden alle 60 im Jahr 2008 vom Land Mecklenburg-Vorpommern an die EU-Kommission gemeldeten europäischen Vogelschutzgebiete in nationales Recht umgesetzt.