Im Rahmen von Gebäuderückbau- und Abrissmaßnahmen fallen in Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Mengen von Dreischicht-Betonaußenwandplatten mit einer Kerndämmung aus Kamilit an.
Ein in diesem Zusammenhang zu empfehlender zerstörungsfreier Rückbau und die ordnungsgemäße Abtrennung des Kamilitanteils unter Beachtung des Arbeitnehmerschutzes kann dazu beitragen Entsorgungskosten zu reduzieren, Verwertungspotentiale zu erschließen und den zu beseitigen Abfallanteil zu senken.
Hinweise für den ordnungsgemäßen Umgang und die Entsorgung dieser Dreischicht-Betonaußenwandplatten werden in beigefügten Merkblättern gegeben.