Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet das Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Zweitbekanntgabe von Sachverständigen nach
Auf der website der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (http://www.lai-immissionsschutz.de) findet sich unter "Veröffentlichungen - Downloads" die jeweils aktuellste Fassung der "Richtlinie zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a (1) BImSchG".
Sachverständigenliste nach § 29 a BImSchG für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für die Recherche nach bekannt gegebenen Sachverständigen gemäß § 29a BImSchG steht folgende Website zur Verfügung:
http://www.luis-bb.de/resymesa