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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

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Sachverständige nach § 29a BImSchG

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet das Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf die Zweitbekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a BImSchG und wird sich statt dessen den Prüfungsergebnissen des Bundeslandes (Hauptsitzland) anschließen, in dem die Erstbekanntgabe erfolgte. Sofern die Bekanntgabe als Sachverständiger aus einem anderen Bundesland vorliegt, hat dieser auch in Mecklenburg-Vorpommern das Recht, hier im gleichen Umfang wie im Hauptsitzland tätig zu werden.

Auf der website der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (http://www.lai-immissionsschutz.de) findet sich unter "Veröffentlichungen - Downloads" die jeweils aktuellste Fassung der "Richtlinie zur Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a (1) BImSchG".

Sachverständigenliste nach § 29 a BImSchG für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Für die Recherche nach bekannt gegebenen Sachverständigen gemäß § 29a BImSchG steht folgende Website zur Verfügung:

 

Logo RESYMESA     http://www.luis-bb.de/resymesa 


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