Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) Verzeichnis der Untersuchungsstellen für Untersuchungen nach § 3 II, II i. V. m. § 4 VIII, § 3 IV, V und VI Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erstellt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V ein Verzeichnis von zugelassenen Laboren für Klärschlamm- und Bodenuntersuchungen. Diese können nach § 3 Nr. 3 Verordnung über die Zuständigkeit der Abfall- und Bodenschutzbehörden (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung-AbfBodSchZV) von den für den Vollzug der AbfKlärV zuständigen Landräten bzw. Oberbürgermeistern (Bürgermeister) der kreisfreien Städte als Untersuchungsstelle gemäß dem § 3 Abs. 2, 4, 5 und 6 AbfKlärV bestimmt werden.
Die Bekanntgabe der durch das LUNG M-V zugelassenen Untersuchungsstellen erfolgt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ausschließlich über das Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa).
Das Verzeichnis der bekannt gegebenen Untersuchungsstellen steht hierbei über folgende website zur Verfügung:
http://www.luis-bb.de/resymesa
Für das aktuelle Verzeichnis aus Mecklenburg-Vorpommern klicken Sie bitte hier.