Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Krw-/AbfG)
Prüflabore für Untersuchungen von behandelten und unbehandelten Bioabfällen nach § 3 Abs. 8 S. 1, § 4 Abs. 9 S.1 und § 9 Abs. 2 der Bioabfallverordnung (BioAbfV)
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erstellt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V ein Verzeichnis von zugelassenen Laboren für Bioabfall- und Bodenuntersuchungen, das über das Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMesa) zur Verfügung steht.
Aus diesem Verzeichnis können nach § 2 Abs. 2 der Abfall- und Bodenschutzverordnung (AbfBodSchZV) Untersuchungsstellen von den für den Vollzug der BioAbfV zuständigen Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur (StÄUN) bestimmt werden.
Die jeweils aktuellen Angaben sind auf folgender Website verfügbar:
http://www.luis-bb.de/resymesa
Für das aktuelle Verzeichnis aus Mecklenburg-Vorpommern klicken Sie bitte hier.